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OLG Hamburg, 02.10.2002 - 5 U 82/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verdrängungsversuch; Berufungsverfahren; Rechtsmissbrauch i.S.v. § 13 Abs. 5 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG); Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch; Beanstandete Pressemeldung ; Schutzgut der Meinungsfreiheit
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2003, 53
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99
Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung
Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2002 - 5 U 82/02
Rechtsmissbräuchliches Verhalten liegt nach Auffassung des Senats wegen der Besonderheiten des vorliegenden Rechtsstreits auch nicht auf der Grundlage der - erst nach Antragstellung ergangenen - BGH-Entscheidung "Missbräuchliche Mehrfachabmahnung" (BGH WRP 02, 320 ff - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung) vor. - BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98
Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …
Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2002 - 5 U 82/02
Allerdings hatte es der BGH in der grundlegenden Entscheidung "Missbräuchliche Mehrfachverfolgung" (BGH GRUR 00, 1089 ff Missbräuchliche Mehrfachverfolgung) als ein gewichtiges Indiz für rechtsmissbräuchliche Absichten angesehen, wenn - wie hier - konzernverbundene Unternehmen, die durch einen Anwalt vertreten werden, nicht gemeinsam klagen, obwohl eine subjektive Klaghäufung - hier auf der Passivseite - mit keinerlei Nachteilen verbunden gewesen wäre. - SG Osnabrück, 19.07.2006 - S 5 U 42/02
Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2002 - 5 U 82/02
bb.Soweit die Antragstellerinnen in einem getrennten Rechtsstreit (5 U 42/02) zu einen späteren Zeitpunkt gegen die Geschäftsführer M. und M. O. vorgegangen sind, ist dies ebenfalls nicht zu beanstanden.
- OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 114/04
Mobilegames
Hierzu hat der Senat in anderem Zusammenhang ausgeführt (Senat GRUR-RR 03, 53 - Verdrängungsversuch): .